FAQ

Wie kann man uns kontaktieren?

Am besten können Sie uns per E-Mail oder über die entsprechende Webschnittstelle auf dieser Seite kontaktieren. Bitte schildern Sie uns die wesentlichen Fakten und Umstände Ihres Falles. Hinterlassen Sie am Ende unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail). Anonyme Anfragen können wir nicht beantworten. Wir werden uns mit Ihrem Fall vertraut machen und uns, abhängig von der verfügbaren Zeit, mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine mögliche persönliche Konsultation zu vereinbaren.

Wie hoch ist die Vergütung für juristische Dienstleistungen?

Die Vergütung (sprich die Gebühren) für juristische Dienstleistungen wird immer individuell festgelegt. Diese hängt von der Komplexität der jeweiligen Rechtssache, vom Zeitaufwand und den Anforderungen des Klienten ab. Diese Vergütung wird Ihnen stets im Voraus mitgeteilt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Rechtsanwaltschaft kann die zwischen dem Klienten und dem Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung in verschiedenen Formen vereinbart werden.

Die vertragliche Vergütung kann festgelegt werden als:

  • Stundensatz — abhängig vom Zeitaufwand in Stunden, die für die Bearbeitung des Falles zweckmäßig aufgewendet werden,
  • Pauschalvergütung — ein Pauschalbetrag, z.B. ein monatlicher Betrag,
  • Anteilsvergütung — als Anteil am Sachwert/Streitwert,
  • Tarifvergütung — vereinbart auf einer anderen Basis als dem Tarif-Basissatz,

Die vertragliche Vergütung kann auch eine Kombination der obigen Arten sin.

Was muss ich zu einem Treffen mit einem Anwalt mitbringen?

In erster Linie empfehlen wir Ihnen, ein Identifizierungsdokument mitzubringen, also einen Personalausweis oder die Aufenthaltsgenehmigung samt ausländischen Reisepass. Wir empfehlen außerdem, sämtliche relevanten Unterlagen mitzubringen, die man zur Verfügung hat und auf die er sich bei der Besprechung mit dem Anwalt beziehen wird. Wenn Sie sich gut auf das Treffen vorbereiten, können mehr Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden und die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei wird effektiver und effizienter sein.

Was versteht man unter anwaltlicher Schweigepflicht?

Zwischen dem Anwalt und dem Klienten muss einfach ein Vertrauensverhältnis entstehen. Die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts ist eine gesetzliche Verpflichtung. Nach dem Rechtsanwaltsgesetz ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit über sämtliche Umstände verpflichtet, von denen dieser bei der Ausübung der Anwaltstätigkeit Kenntnis erlangte, es sei denn, eine Sonderregelung im Bereich der Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sieht diesbezüglich etwas anderes vor. Der Rechtsanwalt kann von der Verschwiegenheitspflicht nur durch den Klienten und nach dessen Tod oder Auflösung nur durch dessen Rechtsnachfolger entbunden werden. Der Rechtsanwalt ist selbst dann noch an seine Schweigepflicht gebunden, wenn der Klient oder einer seiner Rechtsnachfolger ihn von dieser Verpflichtung entbindet, wenn er der Auffassung ist, dass eine solche Pflichtentbindung zum Nachteil des Klienten ist.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für

  • Angestellte eines Rechtsanwalts, Angestellte einer Aktiengesellschaft, Angestellte einer Kommanditgesellschaft oder Angestellte einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • sonstige Personen, die an der Erbringung der juristischen Leistungen in diesem Zusammenhang beteiligt sind.

Die Schweigepflicht gilt nicht im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung zur Verhinderung der Begehung einer Straftat.

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