Am 19.12.2023 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik (Parlament) ein Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze bei der Konsolidierung öffentlicher Finanzen verabschiedet.

Es ist das sog. Konsolidierungspaket, das unter anderem die derzeitigen Gebühren für Gerichte oder andere staatliche Behörden erhöht. Die Erhöhung der Gerichts- und Verwaltungsgebühren tritt ab dem 1. April 2024 in Kraft und diese Änderung wird eine Vielzahl von Bereichen betreffen.

Der folgenden Übersicht können Sie einen Vergleich die derzeitige und die neue Höhe einiger gängiger Gebühren entnehmen.


Eingetriebene Verwaltungsgebühren:

 

Gebührenart Bisherige Gebühr Neue Gebühr
Einverleibungsantrag ins Grundbuch (“Liegenschaftskataster”) (Dokumentenformular) 66,- € 100,- €
Einverleibungsantrag ins Grundbuch (“Liegenschaftskataster”) — elektronische Einreichung 33,- € 50,- €
Eilantrag auf Einverleibung ins Grundbuch (“Liegenschaftskataster”) (Dokumentenform) 266,- € 300,- €
Eilantrag auf Eintragung ins Grundbuch (“Liegenschaftskataster”) — elektronische Einreichung 133,- € 150,- €
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen für die Ausübung eines reglementierten (lizenzierten) Berufs in der Slowakischen Republik 50,- € 70,- €
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen für andere Zwecke als die Ausübung eines reglementierten (lizenzierten) Berufs in der Slowakischen Republik

(wenn es einen internationalen gegenseitigen Anerkennungsvertrag mit der Slowakischen Republik gibt)

 

5,- € 7,- €
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen für andere Zwecke als die Ausübung eines reglementierten (lizenzierten) Berufs in der Slowakischen Republik

(sofern es keinen internationalen gegenseitigen Anerkennungsvertrag mit der Slowakischen Republik gibt)

 

30,- € 40,- €

Einige ausgewählte Verwaltungsgebühren für Ausländer:

Art der Gebühr Bisherige Gebührenhöhe Neue Gebührenhöhe
Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks Geschäftstätigkeit 232,- € 330,- €
Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks Berufsausübung (als Arbeitnehmer) 165,50 € 250,- €
Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Familienzusammenführung 132,50 € 200,- €
Antrag auf Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks Geschäftstätigkeit 132,50 € 200,- €
Antrag auf Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Beschäftigung 99,50 € 140,- €
Antrag auf Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familienzusammenführung 66,- € 100,- €
Verleihung der Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik an eine Person über 18 Jahre (Einbürgerung) 700,- € 1 000,- €

Einige ausgewählte Gerichtsgebühren:

 

Art der Gebühr Bisherige Gebührenhöhe Neue Gebührenhöhe
Zahlungsklage 6 % des Streitwerts, mind. 16,50 € und höchstens 16 596,50 €

(in Handelssachen höchstens 33 193,50 €)

6 % des Streitwerts, mind.

25 €, höchstens 25 000 €

(in gewerblichen Fällen höchstens 50 000 €)

Beantragung einer einstweiligen Verfügung 33,- € 50,- €
Beantragung einer Vollstreckungsmaßnahme (Exekution) 16,50 € 25,- €
Erstgründung einer GmbH 150,- € 220,- €
Erstgründung einer AG (Aktiengesellschaft) 375,- € 550,- €
Änderung der Angaben im Handelsregister 33,- € 50,- €
Scheidungsklage 66,- € 100,- €
Klage auf Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft 165,50 € 250,- €
Klage auf Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft 66,- €

+

3 %, wenn das Verfahren zu einem Urteil führte und 1 %, wenn das Verfahren zu einer gütlichen Einigung führte, mind. jedoch 66 € und höchstens 16 596,50 €

100,- €

+

3 %, wenn das Verfahren zu einem Urteil führte und 1 %, wenn das Verfahren zu einem gerichtlichen Vergleich führte, mind. jedoch 100 € und höchstens 25 000 €

Antrag auf Feststellung der Abstammung (Vaterschaft) 66,- € 100,- €

 

JUDr. Róbert Madej, PhD.

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