Die Entscheidung eines Ausländers, in die Slowakei zu ziehen, ist zweifelsohne ein sehr ernsthafter Schritt in dessen Leben. Die slowakische Rechtsordnung verlangt im Verfahren für eine solche Aufenthaltsgenehmigung die Erfüllung zahlreicher Auflagen und die Vorlage umfassender Informationen und Dokumente zu dessen Person. Dabei handelt es sich um einen äußerst anspruchsvollen und langwierigen Prozess, bei dem die Kanzlei MADEJ & PARTNERS rechtlichen Beistand bei sämtlichen mit diesem Verfahren und der Beschaffung erforderlicher Unterlagen verbundenen Belangen leistet.
In der Slowakischen Republik entscheidet über die Erteilung eines Aufenthaltstitels die zuständige Abteilung Ausländerpolizei des Polizeikorps (Cudzinecká polícia). Der Ausländer kann sich in einem solchen Verfahren von einer Anwaltskanzlei vertreten lassen. Allerdings ist bei der Einreichung des Antrags die persönliche Anwesenheit der jeweiligen ausländischen Person erforderlich. Der Antrag wird je nach den Umständen und der Art des Aufenthalts beim Konsulat oder bei der zuständigen Abteilung Ausländerpolizei eingereicht, wobei die Bedingungen gesetzlich festgelegt sind.
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zu Beschäftigungszwecken
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zwecks Geschäftstätigkeit
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familienzusammenführung
- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für den Ausländer in der Slowakischen Republik