Nostrifizierung: Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und/oder Berufsabschlüssen.

Eine Nostrifizierung von Diplomen benötigen vor allem jene Ausländer, welche in der Slowakischen Republik weiter studieren oder bestimmte Kriterien für eine Beschäftigung erfüllen möchten (Ausübung eines reglementierten/lizenzierten Berufs, z.B. Arzt) oder zur Geschäftstätigkeit (konzessionspflichtige  oder handwerkliche Berufe).

Auf diesem Rechtsgebiet bereiten wir im Namen unserer Klienten Nostrifizierungsanträge vor und vertreten diese auch vor der zuständigen Behörde, die über die Nostrifizierung des Bildungsdokuments letztendlich entscheidet (Bezirksamt – Bildungsabteilung; Bildungsministerium der Slowakischen Republik).

Dies sind unsere häufigsten Nostrifizierungsfälle:

  • Nostrifizierung – Antrag auf Anerkennung eines Mittelschulabschlusses (Ausbildung) zwecks eines weiteren Studiums in der Slowakei (Entscheidung, dass das im Ausland erworbene Diplom gegenüber der Abschlussprüfung oder der Reifeprüfung (Abitur) einer Mittelschule in der Slowakischen Republik gleichwertig ist)
  • Nostrifizierung – Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Bildungs- und Qualifizierungsnachweises für die Ausübung eines reglementierten/lizenzierten Berufs in der Slowakischen Republik (medizinische Mitarbeiter, pädagogisches Personal (Lehrkräfte) und Fachpersonal, Sport-Spezialisten)
  • Nostrifizierung – Antrag auf Anerkennung eines ausländischer Bildungs- und Qualifizierungsnachweise für die Ausübung eines reglementierten Berufs in der Slowakischen Republik (Handwerksberufe oder konzessionspflichtige Berufe, wirtschaftliche Berufe usw.).

    Für ausländische Studenten bieten wir einen besonderen pauschalservice für die Nostrifizierung von Hochschuldiplomen für weiterführende Studien. Hinsichtlich weiterer Informationen können Sie sich gerne an die Kanzlei MADEJ & PARTNERS wenden.