Im Bereich des Verfassungsrechts, sowie bei der Vertretung in Verfahren vor dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik, setzt die Kanzlei MADEJ & PARTNERS auf die umfangreichen bisherigen Erfahrungen ihres Hauptpartners JUDr. Róbert Madej, PhD.

Wir stützen uns insbesondere auf unsere Erfahrungen in Verfahren vor dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik:

  • Verfahren zur abstrakten Prüfung der Verfassungsmäßigkeit (über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gemäß Art. 125 der Verfassung der Slowakischen Republik) und
  • Verfassungsbeschwerden (Beschwerden natürlicher/juristischer Personen wegen Verletzung von Grundrechten und -freiheiten gemäß Art. 127 der Verfassung der Slowakischen Republik).

Die Verfassungsbeschwerde stellt nach Art. 127 Abs. 1 der Verfassung der Slowakischen Republik das einzige verfassungsrechtliche Mittel natürlicher und juristischer Personen zum direkten Schutz der Verfassungsmäßigkeit dar.

Eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Grundrechte und grundlegender Freiheiten kann von einer natürlichen oder juristischen Person eingelegt werden, die einwendet, dass ihre Grundrechte und -freiheiten durch eine rechtskräftige Entscheidung, Maßnahme oder einen anderen Eingriff verletzt wurden. Der Beschwerdeführer muss sich im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Eine Verfassungsbeschwerde kann binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des angefochtenen Beschlusses, der angefochtenen Maßnahme oder des sonstigen Eingriffs eingelegt werden, sofern sämtliche verfügbaren ordentlichen und außerordentlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf gegen arbiträre Entscheidungen, deren Willkür und der Eingriff in die Grundrechte und -freiheiten die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit überschreiten.