Am 5. Juni 2025 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Gesetz Nr. 404/2011 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern mit Wirkung ab dem 1. Juli 2025 geändert und ergänzt wird.

Hiermit möchten wir Sie über wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich des Aufenthalts von Ausländern in der Slowakei informieren, die sich aus der neuen Rechtsregelung ergeben.


 

  1. Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit
    • Es wird eingeführt, dass der Antragsteller auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit seinen Antrag nur bei einer Auslandsvertretung der Slowakischen Republik stellen kann. Das bedeutet, dass weder Personen, denen in der Slowakei vorübergehender Schutz gewährt wurde, noch Personen, denen in der Slowakei ein nationales Visum erteilt wurde, einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit bei der zuständigen Abteilung der Fremdenpolizei stellen können.
    • Eine weitere wesentliche Einschränkung für Antragsteller auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit ist die Einführung von Quoten für die Annahme von Anträgen von Drittstaatsangehörigen. Die Quoten werden für jede Auslandsvertretung gesondert festgelegt; das Jahreslimit beträgt 700 Personen.
    • Ab dem 1. Juli 2025 ist dem Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt ein Businessplan beizufügen. Bei der Beurteilung des Businessplans holt die Fremdenpolizei eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik ein, ob die Geschäftstätigkeit des Drittstaatsangehörigen einen Nutzen für die wirtschaftlichen Interessen der Slowakischen Republik darstellt. Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums hat empfehlenden Charakter für das Verfahren der Fremdenpolizei.
    • Die Fremdenpolizei erteilt den Aufenthaltstitel für unternehmerische Zwecke automatisch für drei Jahre. Bisher wurde er in der Regel für kürzere Zeiträume erteilt.
    • Der Nachweis der finanziellen Sicherung des Aufenthalts und der unternehmerischen Tätigkeit muss nicht mehr durch Kontoauszüge der letzten drei Monate erfolgen; eine aktuelle Bestätigung über den Kontostand ist ausreichend.
    • Eine weitere Neuerung ist, dass Personen, die bereits einen vorübergehenden Aufenthalt zu einem anderen Zweck besitzen, nur dann den Aufenthaltszweck in „unternehmerische Tätigkeit“ ändern können, wenn ihr Aufenthalt in der Slowakei länger als zwei Jahre dauert.
  1. Weitere Änderungen für verschiedene Aufenthaltsarten
    • Die Gültigkeit des nationalen Visums im Zusammenhang mit einem Aufenthaltstitelantrag wird von 90 auf 120 Tage verlängert, wodurch mehr Zeit für einen Termin bei der Fremdenpolizei entsteht.
    • Wer einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Studiums besitzt, kann den Aufenthaltszweck erst nach erfolgreichem Studienabschluss ändern.
    • Für alle Arten des vorübergehenden Aufenthalts (außer für unternehmerische Zwecke) entfällt künftig der Nachweis der finanziellen Sicherung des Aufenthalts.
    • Die Pflicht zur Vorlage eines Farbfotos bei der Antragstellung entfällt.

 

  1. Änderung des Reservierungssystems

Das Reservierungssystem der Fremdenpolizei bietet künftig zwei Arten von Dienstleistungen: autorisierte und nichtautorisierte.

Autorisierte Dienstleistungen können von Ausländern mit gültiger elektronischer Aufenthaltserlaubnis genutzt werden, die ihren 6-stelligen persönlichen Sicherheitscode aktiviert haben. Nach dem Einloggen kann ein Termin für bestimmte Dienstleistungen bis zu 60 Tage im Voraus gebucht werden.

Nichtautorisierte Dienstleistungen stehen Ausländern ohne elektronischen Aufenthaltstitel mit Sicherheitscode zur Verfügung. Der Leistungsumfang ist derselbe, jedoch können Termine nur 40 Tage im Voraus gebucht werden.

Wer einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt und diesen auch nicht vorher storniert, wird auf eine Schwarze Liste gesetzt und für 60 Tage vom Reservierungssystem ausgeschlossen (wie bisher).

 

  1. Quoten für Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt zu unternehmerischen Zwecken

Auslandsvertretung der Slowakischen Republik

Jahresquote

Uzhhorod/Kyiv

(Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten derzeit ausgesetzt)

190

Sydney

6

Taipei

1

Abu Dhabi

6

Ankara

3

Istanbul

5

Astana

13

Athens

5

Baku

4

Bangkok

4

Beirut

4

Belgrade

62

Berlin

2

Brasília

6

Buenos Aires

6

Bucharest

1

Delhi

9

Dublin

2

Hanoi

53

Havana

5

Jakarta

8

Yerevan

4

Cairo

9

Chișinău

8

London

5

Madrid

4

Mexico City

9

Minsk

4

Moskva

22

Nairobi

23

Nicosia

1

Ottawa

3

Paris

7

Peking

17

Shanghai

18

Podgorica

3

Praha

1

Pretoria

8

Riyadh

4

Sarajevo

6

Skopje

16

Sofia

1

Soul

3

Tashkent

7

Tbilisi

68

Teheran

4

Tel Aviv

7

Tirana

19

Tokio

8

Warsaw

4

Vienna

6

Washington, D.C.

3

New York

3

Gesamt

700

 

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