Oftmals schließen Unternehmer ihre ersten Verträge mit Geschäftspartnern, die sie überhaupt nicht kennen. Sie haben in solchen Fällen keinerlei gegenseitigen Erfahrungen. Warenlieferung im Voraus und ohne Vorauskasse, längere Zahlungsfristen der Rechnungen sind die häufigsten Risikofaktoren – die zu späteren Zahlungsausfällen führen. In solchen Fällen kann es einem erfolgreichen Geschäft helfen, wenn der Unternehmer seinen Geschäftspartner aus der Slowakischen Republik doch etwas näher kennt.
Oft sind sich die Klienten leider nicht bewusst, dass sie mit einer Gesellschaft Geschäfte machen, die offene Verbindlichkeiten z.B. gegenüber dem Staat, dem Finanzamt oder anderen Behörden hat, dieser Konkurs droht oder gegen diese bereits ein Vollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer Leistung aus einem rechtskräftigen Urteil. Wenn jeder über diese Probleme des Partners im Voraus Bescheid wüsste, würde er sich eine künftige Zusammenarbeit sicher überlegen und keine überfälligen Forderungen riskieren.
Wir empfehlen unseren Klienten einen Service bestehend in der rechtlichen Analyse von Geschäftspartnern. Diese kann einige der Risiken der künftigen Zusammenarbeit aufzeigen, insbesondere die mögliche Unfähigkeit der Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Zu diesem Zweck erstellen wir eine Analyse des Geschäftspartners aus der Slowakei, bestehend hauptsächlich aus den folgenden Angaben:
- Management und das Wirtschaften der Gesellschaft, Analyse der Jahresabschlüsse der Gesellschaft, die auf der offiziellen Website des slowakischen Finanzministeriums veröffentlicht werden (z.B. Einnahmen, Umsatz, Gewinn, Kosten, Vermögenswerte, Finanzkonten, Forderungen, Verbindlichkeiten usw.),
- Steuer- und Abgabenrückstände gegenüber der Steuerverwaltung der Slowakischen Republik,
- Schulden gegenüber der Sozialversicherungsanstalt und den Krankenkassen,
- Informationen aus dem Zentralregister der Vollstreckungsverfahren darüber, ob gegen die Gesellschaft ein Vollstreckungsverfahren läuft,
- das unbewegliche Vermögen der Gesellschaft, etwaige Pfandrechte an unbeweglichem Vermögen und andere Daten, die im Kataster für das unbewegliche Vermögen der Gesellschaft eingetragen sind,
- aus dem Konkursregister erfahren wir, ob gegen die Gesellschaft ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren anhängig ist,
- dem Handelsblatt der Slowakischen Republik können wichtige Informationen entnommen werden über Versteigerungen, Konkurse und Umstrukturierungen (Bankrotte), Vollstreckungsverfahren, anhängige Abwicklungen usw.,
- gesetzliche (obligatorische) Veröffentlichung von Verträgen mit dem Staat und öffentlichen Einrichtungen,
- im Register der Pfandrechte ermitteln wir Pfandrechte (auch jene, die nicht im Grundbuch stehen) und prüfen, ob andere Vermögenswerte der Gesellschaft (außer Liegenschaften) durch Rechte Dritter belastet sind, sowie die geschätzte Kreditbelastung der Gesellschaft, die sich aus diesen eingetragenen Pfandrechten ergibt,
- aus den verfügbaren Registern des Justizministeriums der Slowakischen Republik und anderer Betreiber von Registern/Verzeichnissen mit Gerichtsbeschlüssen ermitteln wir, die jeweilige Gesellschaft Partei in einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren war,
- vieles weitere mehr.
Wenn Sie Ihre Forderungen in einem Gerichtsverfahren geltend machen, wird ein etwaiges Urteil und das anschließende Vollstreckungsverfahren zweifellos zu Ihren Gunsten als Kläger ausfallen. Jedoch weder ein Urteil, noch ein Vollstreckungsverfahren garantieren eine erfolgreiche Beitreibung. Wenn Ihr Schuldner zum jeweiligen Zeitpunkt kein Vermögen hat, wird ein Vollstreckungsverfahren wahrscheinlich nicht zum Erfolg führen.
Eine unsererseits durchgeführte Analyse des Geschäftspartners wird nicht alle Ihre künftigen Risiken eliminieren können. Der Kunde kann jedoch eine verantwortungsvollere Entscheidung über die Zusammenarbeit treffen, wenn er aus unabhängigen Quellen die Geschichte und den aktuellen Zustand der Gesellschaft des Partners kennt. Vor allem, wenn er in der bisherigen Historie des Geschäftspartners Mängel sieht, die auf ein mögliches Scheitern der Zusammenarbeit in der Zukunft hinweisen.
Heutzutage kann man bereits mit geringem Aufwand prüfen, ob der jeweilige Partner zuverlässig ist.
Wenn Sie das nicht tun, ist auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass Sie auf Ihren Forderungen später sprichwörtlich „sitzen bleiben“.