Die Anwaltskanzlei MADEJ & PARTNERS ist sich durchaus bewusst, dass das Rechtssystem in der Slowakischen Republik für Ausländer zwangsläufig eine ganz neue Erfahrung darstellt und so ist unsere Kanzlei bemüht die Klienten bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in verschiedenen Lebenssituationen zu begleiten und zu unterstützen.
Für noch im Ausland befindliche Ausländer bieten wir auch eine rechtliche „Fernunterstützung“ bei der Beschaffung von Dokumenten verschiedener Behörden (Standesamt – Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde; allgemeine Gerichte – Urteile, Beschlüsse; Auszug aus dem Grundbuch (“Liegenschaftskataster” – wie es hier heißt); Auszug aus dem Handelsregister der Slowakischen Republik, usw.), wie auch die damit verbundene Apostillierung von ausgestellten Dokumenten.
Ausländer, welche sich auf die Einreise in die Slowakische Republik vorbereiten, unterstützen wir gerne rechtlich bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente für deren Aufenthalt in der Slowakischen Republik.
- Nostrifizierung von Bildungsnachweisen (Diplom)
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zu Beschäftigungszwecken
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zwecks Geschäftstätigkeit
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke
- Befristete Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familienzusammenführung
- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für den Ausländer in der Slowakischen Republik