Es ist gängige Praxis, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats zusammen mit seiner Familie in die Slowakische Republik zieht und gemeinsam mit dieser eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. In den meisten Fällen ist ein Mitglied der Familie ein Garant, der für die Aufenthaltskosten der anderen Familienmitglieder rechtlich verantwortlich ist.

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Familienzusammenführung wird nach der Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung des Garanten ausgestellt.

Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familienzusammenführung muss persönlich auf dem vorgeschriebenen Formular und in slowakischer Sprache eingereicht werden. Alle folgenden Dokumente müssen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • gültiger Reisepass;
  • zwei Farblichtbilder (3×3,5 cm);
  • standesamtliches Dokument (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes);
  • eidesstattliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters dahingehend, dass das Kind ledig ist;
  • Fotokopie der Aufenthaltsdokumente der Kindeseltern und des Garanten;
  • ein Auszug aus dem Strafregister des Landes, dessen Staatsangehöriger der Ausländer ist, und jener Länder, in denen sich der Ausländer in den letzten 3 Jahren während 6 aufeinanderfolgenden Monaten länger als 90 Tage aufgehalten hat;
  • Nachweis einer Unterkunft in der Slowakei für mind. die nächsten 6 Monate in der folgenden Form:
    • eidesstattliche Erklärung des Ausländers über den Besitz einer Liegenschaft in der Slowakischen Republik oder;
    • amtlich beglaubigter Mietvertrag, aus dem der Ausländer als Mieter ersichtlich ist, einschließlich des entsprechenden Grundbuchblatts; oder
    • amtlich beglaubigte eidesstattliche Erklärung des Eigentümers der Liegenschaft dahingehend, dass er dem Ausländer eine Unterkunft bereitstellt, einschließlich des entsprechenden Grundbuchblatts (list vlastníctva); oder
    • Bescheinigung der Unterkunftseinrichtung (Hotel, Herberge (Hostel)), dass eine Unterkunft bereitgestellt wurde;
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt: eine eidesstattliche Erklärung des Garanten, dass er dem Staatsangehörigen eines Drittstaats während seines Aufenthalts auf dem Gebiet der Slowakei die notwendige finanzielle und materielle Sicherung zukommen lässt, sowie eines der folgenden Dokumente:
    • Arbeitsvertrag,
    • Gehaltsbestätigung vom Arbeitgeber,
    • Bestätigung des Restguthabens auf dem Bankkonto, das auf den Namen des Drittstaatsangehörigen lautet.

Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Familienzusammenführung kann zusammen mit dem Antrag des Zusammenführenden auf eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Beschäftigung/ Geschäftstätigkeit eingereicht werden. Alternativ ist es möglich, den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Familienzusammenführung zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, nachdem dem jeweiligen Garanten eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.