Die Kanzlei MADEJ & PARTNERS erbringt wirksame und effiziente juristische Leistungen bei der Beitreibung von Forderungen. In-puncto Sorgfalt und Effizienz können wir mit renommierten Inkassounternehmen durchaus mithalten. Bei der Beitreibung von Forderungen legen wir Wert auf Fachkompetenz und eine sorgfältige und detaillierte Beurteilung der beizutreibenden Forderung.
Die Einhaltung sämtlicher Ethikregeln und Rechtsnormen bei der Beitreibung von Forderungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dadurch wird der gute Ruf des Auftraggebers gewahrt.
Bei der Beitreibung von Forderungen ist es notwendig, die Situation des Schuldners entsprechend einzuschätzen und die hier eingesetzten Rechtsmittel entsprechend anzupassen. Die Kanzlei MADEJ & PARTNERS ist in der Lage, eine große Anzahl von Anträgen zu bearbeiten, wobei jeder Fall ganz individuell behandelt wird.
Gläubigern empfehlen wir mit der Beitreibung ihrer Forderungen möglichst Zeitnah einzuleiten. Dies erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung ihrer Forderungen.
Im Rahmen der vorgerichtlichen Beitreibung von Forderungen wendet sich die Kanzlei MADEJ & PARTNERS nach Übernahme der Vertretung in der Regel schriftlich an den Schuldner. In diesem Stadium der vorgerichtlichen Beitreibung können eine außergerichtliche Vereinbarung, ein Tilgungsplan (Ratenzahlungen), ein Vergleich oder andere Rechtsformen vereinbart werden, in denen der Gläubiger und der Schuldner die Rückzahlung der Schuld oder eines Teils dieser vereinbaren.
Sollte der Schuldner seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen, kann sich der Gläubiger über seinen Rechtsvertreter (unsere Kanzlei) an das zuständige Gericht wenden.
Im Falle einer Geldforderung gegen einen Schuldner mit Wohnsitz in der Slowakei, kann sich der Gläubiger mit seinem Antrag auf Erlassen eines Zahlungsbefehls an das Bezirksgericht von Banská Bystrica wenden. Dieses Gericht ist in diesen Sachen für die gesamte Slowakische Republik zuständig und erlässt Zahlungsbefehle im so genannten „Mahnverfahren“. Ein solches Verfahren erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege mittels dafür vorgesehener elektronischer Formulare. Die Vorteile des Mahnverfahrens sind dessen Schnelligkeit und die Reduzierung der Gerichtsgebühr auf 3 % des gesamten einzuklagenden Grundwerts (Streitwerts).
Bei anderen Streitigkeiten oder sogar bei gängigen Zahlungsstreitigkeiten kann der Gläubiger seine Klage bei dem Gericht einreichen, welches für die Verhandlung der jeweiligen Sache kausal und örtlich zuständig ist.
In Gerichtsverfahren agiert die Kanzlei MADEJ & PARTNERS mit höchster Effizienz und reagiert umgehend auf amtliche Schriftstücke des Gerichts, wie auch der Gegenparteien, um so eine schnellstmögliche Entscheidung des Falles für den Klienten zu erreichen.