Im Bereich des Immobilienrechts erbringt die Kanzlei MADEJ & PARTNERS umfassende juristische Leistungen, die sowohl die Rechtshilfe bei der gängigen Übertragung von Liegenschaften (Kauf, Verkauf), als auch bei Erschließungsprojekten, bei gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Übertragungen, bei Streitigkeiten aus nachbarschaftlichen Beziehungen und nicht zuletzt die Beratung bei der Verwaltung und Instandhaltung von Liegenschaften umfassen.


Die häufigsten juristischen Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind:

  • Beratung und Aufsetzen von Verträgen für Käufer/Verkäufer bei der Übertragung von Liegenschaften (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tauschvertrag),
  • Beratung und Aufsetzen von Reservierungsverträgen oder zukünftigen Verträgen im Zusammenhang mit dem zukünftigen Erwerb von Liegenschaften,
  • Beratung und Ausarbeitung von Mietverträgen und Untermietverträgen bei der Vermietung/Untervermietung von Liegenschaften,
  • Beratung bei und der Entwurf von Dienstbarkeitsverträgen (Bestellung oder Löschung von Dienstbarkeiten),
  • Beratung beim Aufsetzen von Hypothekenverträgen über Liegenschaften (Eintragung oder Löschung eines Pfandrechtes zu einer Liegenschaft),
  • Beratung und Ausarbeitung von Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb/Bau von Liegenschaften, dem Umbau/Sanierung von Liegenschaften oder im Zusammenhang mit deren Verwaltung und laufenden Instandhaltung,
  • Unterbreitung von Vorschlägen für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch,
  • Vertretung von Klienten in Grundbuchverfahren („Katasterverfahren“),
  • Vertretung von Klienten in Gerichtsverfahren, zum Beispiel:
    • auf Ungültigkeit eines Übertragungsvertrags zu Grundstücken,
    • auf Feststellung des Eigentums(rechts),
    • Aufhebung und Abrechnung von Miteigentum,
    • Auflösung einer ehelichen Gütergemeinschaft,
    • Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft der Ehegatten,
    • Beseitigung (Rückbau) eines Gebäudeteils,
    • die Bestellung einer Grunddienstbarkeit,
  • Vertretung von Klienten bei der Verwaltung von Wohnhäusern,
  • Vertretung von Erben bei Erbschaften im Ausland oder in der Slowakei,
  • Vertretung von Klienten gegenüber Anbietern von Dienstleistungen/Arbeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung/dem Bau/der Sanierung von Liegenschaften,
  • Mitteilung von Änderungen der in den Eigentumsurkunden eingetragenen Angaben,
  • Einbringung (Einlage) von Liegenschaften ins Stammkapital einer Handelsgesellschaft in Form einer Sacheinlage.