Wir erbringen umfassende juristische Leistungen bei der Eintragung von Unternehmen, der Änderung von Eintragungen und deren Auflösung.
Geschäftsgründung:
Wir erstellen für unsere Klienten umfassende Unterlagen zur Unternehmensgründung, einschließlich der Sicherstellung der Kommunikation und der Beziehungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, der Beantragung seiner Registrierung und der Vertretung der Gründer/der Gesellschaft vor Gerichten und sonstigen Behörden. Wenn der gesetzliche Vertreter aus einem Drittstaat kommt, bieten wir auch juristische Leistungen bei der Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung zwecks der Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik an.
Die häufigsten Rechtsformen bei der Eintragung ins Handelsregister der Slowakischen Republik sind:
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft und die Eintragung der Gesellschaft einer Auslandsperson. Die Aufnahme der Tätigkeit einer natürlichen Person in Form eines Gewerbes oder die Ausübung von Tätigkeiten aufgrund von Sonderregelungen kann hier jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden.
Zu den häufigsten juristischen Leistungen bei der Gründung einer Gesellschaft gehören:
- Anmeldung eines Gewerbes (natürliche Person),
- Gründung und Erstregistrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)
- Gründung und Erstregistrierung einer Aktiengesellschaft (a.s.)
- Gründung und erstmalige Eintragung einer Kommanditgesellschaft (KG),
- Gründung und erstmalige Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft (v.o.s.),
- Eintragung der Zweigniederlassung einer Gesellschaft einer ausländischen Person.
Während des Geschäftsbetriebs:
Im Laufe der Geschäftstätigkeit erbringen wir für unsere Klienten juristische Leistungen im Zusammenhang mit der Änderung der im Handelsregister oder Gewerberegister eingetragenen Angaben, wie z.B.:
- Änderung des ständigen Wohnsitzes eines Gewerbetreibenden, Änderung des Geschäftssitzes eines Gewerbetreibenden, usw.,
- Änderung des ständigen Wohnsitzes des satzungsmäßigen (statutarischen) Vertreters der Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied usw.), Änderung des ständigen Wohnsitzes der Gesellschafter, Änderung des Gesellschaftssitzes,
- Änderung des satzungsmäßigen Vertreters in eine andere Person,
- Änderung eines Gesellschafters in eine andere Person (Übertragung eines Geschäftsanteils in einer GmbH),
- Erweiterung, Einengung, Änderung der Geschäftsgegenstände (Gewerbe),
- Gründung, Änderung, Schließung einer Betriebsstätte,
- Erhöhung, Minderung des Stammkapitals der Gesellschaft,
- Änderung der Eintragung über die Handlungsweise des Geschäftsführers in einer GmbH (s.r.o.) oder des Vorstandes eine AG (a.s.)
- Eintragung, Änderung oder Löschung eines Pfandrechts auf den Geschäftsanteil eines Gesellschafters in einer GmbH,
- Eintragung, Änderung oder Löschung des Nutznießers (wirtschaftsberechtigten),
- Eintragung, Änderung oder Löschung des Prokuristen einer GmbH,
- Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft (z.B. von einer GmbH in eine AG),
- Fusion oder Spaltung von Unternehmen.
Beendigung der Geschäftstätigkeit:
Ebenfalls kann eine Situation eintreten, in der es notwendig ist, die Geschäftstätigkeit zu beenden. Das slowakische Recht sieht die Beendigung einer Gesellschaft z.B. durch eine Abwicklung der Gesellschaft, Löschung der Gesellschaft von Amtswegen (ex-offo), die Auflösung oder Einstellung des Gewerbes (bei einer natürlichen Person), usw. vor.
Die Beendigung der Geschäftstätigkeit ist in der Slowakischen Republik ein äußerst verantwortungsvoller und zeitintensiver Prozess. Auf diesem Rechtsgebiet unterstützen wir unsere Klienten bei der gesetzeskonformen Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit in der Slowakischen Republik und bei der Erfüllung sämtlicher sich aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten.
Gründung und Eintrag einer GmbH ins Handelsregister
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist die Gründung und der Eintrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Handelsregister ist die am häufigsten erbrachte Rechtsdienstleistung von MADEJ & PARTNERS. Wir setzen die entsprechenden Körperschaftsdokumente entsprechend den Anforderungen des Klienten auf, damit die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) den Bedürfnissen des Klienten entspricht. Wir können die Gründungsdokumente auch zweisprachig in den folgenden Kombinationen aufsetzen: Slowakisch-Englisch, Slowakisch-Deutsch und Slowakisch-Russisch. Verbindlich ist für das Registergericht in jedem Fall die slowakische Fassung.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Eintrag in das Handelsregister der Slowakischen Republik (OR SR) ist im Prinzip ein sehr schneller Vorgang.
Nachdem die Unterlagen erstellt und vom Mandanten unterzeichnet wurden (einige Unterschriften bedürfen einer amtlichen Beglaubigung), beantragt der Anwalt die Aufstellung eines Gewerbescheins für das neu gegründete Unternehmen auf elektronischem Wege. Sobald der Gewerbeschein ausgestellt wurde, wird der Antrag auf Eintragung des Unternehmens ins vom zuständigen Registergericht geführte Handelsregister gestellt.
Der gesamte Vorgang nimmt etwa 7 Tage in Anspruch, und zwar ab dem Moment, wo der Klient die unterzeichneten Unterlagen vorlegt.
Gesellschaftsgründer von außerhalb der EU:
Für Ausländer, Nicht-EU-Bürger und Personen, die nicht in der Slowakischen Republik ansässig sind – dauert die Gründung einer solchen Gesellschaft wesentlich länger. Gesellschafter (Eigner eines Geschäftsanteils) kann eine ausländische Person kann ohne Einschränkungen. Geschäftsführer eines Unternehmens kann jedoch nur ein slowakischer Staatsbürger, ein EU-Bürger oder eine Person mit vorübergehendem Aufenthaltstitel in der Slowakischen Republik zum Zweck der Geschäftstätigkeit sein.
Sobald die Unterlagen erstellt und unterzeichnen sind, muss ein Termin beim zuständigen slowakischen Konsulat im Ausland oder bei der Ausländerpolizei (was von den jeweiligen Umständen abhängt) vereinbart werden, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Geschäftstätigkeit zu beantragen. Sobald der Antrag eingereicht und der Ausländerpolizei zugestellt wurde, dauert das Verfahren zur Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung laut Gesetz 90 Tage. Erst nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Geschäftstätigkeit kann der Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister gestellt werden.
Ausländische Klienten können somit beschließen, ihr Unternehmen sofort als Eigentümer zu gründen und eine andere Person als Geschäftsführer zu benennen, also einen EU-Bürger, einen slowakischen Staatsbürger oder eine Person mit vorübergehendem Wohnsitz in der Slowakischen Republik (nicht in der EU). Auf diese Weise geht der Handelsregistereintrag die Gesellschaft äußerst schnell. Oder sie durchlaufen zeitlich aufwändigeres Verfahren, bei dem der Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Geschäftstätigkeit beantragen muss.
Weitere Fragestellungen, welche der Klient bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden sollte – sind die folgenden:
- Handelsname der Gesellschaft
Prüfen sie bitte auf der Website www.orsr.sk, ob es vielleicht bereits ein Unternehmen mit demselben Firmennamen gibt, den auch Sie gewählt haben. Gleichzeitig sollte der Firmenname auch keinem anderen bereits bestehenden Unternehmen ähneln. - Angabe des eingetragenen Unternehmenssitzes
Der Sitz der Gesellschaft muss sich in der Slowakischen Republik befinden. Sie können reale Räumlichkeiten anmieten oder die Dienste von Unternehmen in Anspruch nehmen, die ihre Zustimmung zur Einrichtung des eingetragenen Sitzes und der damit verbundenen Verwaltungsleistungen geben. - Angaben zum Eigentümer einer Liegenschaft, in welcher die Gesellschaft ihren Sitz haben wird
Wir benötigen Informationen über die Liegenschaft, in der die Gesellschaft ihren Sitz haben wird (bitte geben Sie die Nummer des Grundbuchblatts an (diese wird auch als „Eigentumsurkunde“ bezeichnet), den Nachnamen oder den Firmennamen des Eigentümers der Liegenschaft, sowie die Adresse der jeweiligen Liegenschaft befindet – es kann sich dabei um ein Haus, eine Wohnung, ein Büro oder auch eine andere Räumlichkeit handeln). - Personenbezogene Daten von Personen, die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens sein werden – und zwar im folgenden Umfang:
- Name, Nachname und Nachname bei der Geburt,
- Geburtsdatum, Geburtsnummer (Personenkennzahl),
- Adresse des ständigen Wohnsitzes,
- Adresse des vorübergehenden Wohnsitzes,
- Geburtsort,
- Vorname, Nachname und die Nachnamen beider Elternteile bei der Geburt,
- bei natürlichen Personen (Ausländer) werden ein Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
- Personenbezogene Daten von Personen, die die wirtschaftlich Berechtigte (Endnutznießer) sind und sein werden (innerhalb jeglicher Eigentümerstruktur – jeweils mit einer natürlichen Person am Ende) und zwar im obigen Umfang. Vorzulegen sind der Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung.
- Die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft. Die Mindesthöhe des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 5000 EUR. Sofern es mehr als einen Gesellschafter gibt, muss jeder Gesellschafter eine Mindesteinlage von 750 EUR leisten. Es ist natürlich auch möglich, ein höheres Stammkapital festzulegen.
- Festlegung der Höhe des Geschäftsanteils eines jeden Einzelgesellschafters, d.h. der Einlagen der einzelnen Gesellschafter, so dass sich das gesamte Stammkapital auf mind. 5000,- EUR beläuft.
Beispiel: Zwei Partner – jeder mit einer Einlage von 2.500 EUR. Ein (1) Partner – eine Einlage von 5000 EUR. - Festlegung der Art und Weise, in der die Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft handeln (ob allein oder gemeinsam oder in anderer Weise)
Ein Beispiel:
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft in allen Angelegenheiten eigenständig.
oder
Im Namen der Gesellschaft handeln zwei Geschäftsführer gemeinsam. - Festlegung der Beschlussweise in der Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. wie viel Prozent der Stimmen jedem der Gesellschafter zufallen. In der Regel hängt dies von der Einlagenhöhe des jeweiligen Gesellschafters ab. Die Gesellschafter können einvernehmlich von dieser Regel auch abweichen.
Grundsätzlich schlagen wir jedoch vor hier die Einlagehöhe eines jeden Gesellschafters zugrunde zu legen. - Festlegung der Methode der Gewinnbeteiligung. In der Regel richtet sich diese nach der Höhe der Einlagen der einzelnen Gesellschafter. Die Gesellschafter können im gegenseitigen Einvernehmen von dieser Regel abweichen
Als Standard schlagen wir vor, die Höhe des Beitrags eines jeden Gesellschafters zugrunde zu legen. - Festlegung der Geschäftsgegenstände.
Sie können sich von den Einträgen anderer Unternehmen im Handelsregister der Slowakischen Republik (www.orsr.sk) inspirieren lassen. Viele von denen würde das Handelsregister jedoch auf diese Weise heute nicht mehr eintragen.
Gerne übersenden wir Ihnen aktuelle und akzeptierte Geschäftsgegenstände zu. Es können zum Beispiel auch die folgenden (häufigsten) Geschäftsgegenstände sein:
Freie (konzessionslose) Gewerbe – als Beispiel:- Kauf von Waren zum Zweck ihres weiter Verkaufs an den Endverbraucher (Einzelhandel) oder an andere Gewerbetreibende (Großhandel),
- Maklertätigkeit in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Produktion,
- Computer- und EDV-Leistungen,
- Verwaltungsleistungen,
- Tätigkeiten von Unternehmens-, Organisations- und Wirtschaftsberatern,
- Buchführung,
- Reinigungs- und Aufräumdienste,
- Werbung, Marketing, Foto- und Informationsleistungen, Markt- und Meinungsforschung,
- Vermietung, Lagerung und der Verleih beweglichen Gütern,
- Organisation von Sport- und Kulturveranstaltungen und von anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen,
- Vermietung von Liegenschaften, verbunden mit der Erbringung anderer als nur grundlegender Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung.
und viele andere mehr — entsprechend den Anforderungen und Wünschen des Klienten…
Wie bereits zuvor erwähnt, senden wir dem Klienten eine aktuelle Liste der empfohlenen Gewerbe zu. Aus dieser Liste können dann die jeweiligen Geschäftsgegenstände gewählt werden.
- Weitere Informationen
Natürlich gehen wir gerne auch auf zusätzliche Kundenwünsche ein, die wir persönlich/telefonisch besprechen können, um eine für den Klienten passende Lösung zu finden. Alle anderen Rechte und Pflichten innerhalb des Unternehmens werden standardmäßig durch das Handelsgesetzbuch geregelt. Sollten von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches abweichende Regelungen notwendig sein, so können wir natürlich auch die diesem Sonderwunsch des Klienten nachkommen.
Anweisungen für die Zeit nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister der Slowakischen Republik
- Die Gründung der Gesellschaft führt auch zur automatischen Registrierung beim Finanzamt. Ungeachtet dessen muss der Klient so bald wie nur möglich einen Buchhalter hinzuziehen, um seinen gesetzlichen Steuer- und Buchführungspflichten nachkommen zu können.
- Wir empfehlen ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen. Wir helfen unseren Klienten grundsätzlich nicht bei der Kontoeröffnung (aufgrund unserer Compliance- und AML-Vorschriften).
- Es ist notwendig unverzüglich einen realen (physischen) Briefkasten am Sitz der entstandenen Gesellschaft einzurichten.
- Der Geschäftsführer muss unmittelbar nach der Gründung der Gesellschaft auf die elektronische Mailbox „e-schránka – slovensko.sk“ zugreifen (per elektronischen Personalausweis oder Ausländerausweis).
- Es ist ebenfalls notwendig unverzüglich die Benachrichtigungen in der elektronischen Mailbox der Gesellschaft unter slovensko.sk einzurichten. Die staatlichen Behörden stellen Firmen bereits jetzt Dokumente ausschließlich über die elektronische Mailbox zu (einschließlich Zahlungsbefehlen, Urteile, Schreiben der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik (wie hier das Finanzamt genannt wird), der Sozialversicherungsanstalt, Krankenversicherung usw.).
Zum mit der Gründung verbundenen Aufwand:
- Die oben genannten freien Gewerbe, die beim Gewerbeamt auf elektronischem Wege eingereicht werden – sind gebührenfrei. Handwerkliche und konzessionsgebundene Gewerke sind gebührenpflichtig.
- Gerichtsgebühr für die Einreichung eines Handelsregistereintrags. Die anfallende Gerichtsgebühr wird unsererseits für und im Namen des Klienten in Höhe von 220 EUR entrichtet.
- Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften beim Notar. Der Klient trägt die Kosten selbst – direkt beim Notar oder beim Konsulat (diese bewegen sich in zweistelliger Höhe).
- Gerichtliche (beglaubigte) Übersetzungen der erforderlichen Dokumente (20 EUR pro Normseite).
- Juristische Dienstleistungen werden in der Regel auf Stundenbasis erbracht, wobei der Gesamtbetrag von den Anforderungen des Mandanten und der Komplexität der Rechtsangelegenheit abhängt.
Unsere Dienstleistungen und der Modus Operandi unserer Zusammenarbeit
Wir erbringen professionelle juristische Dienstleistungen mit persönlichem Ansatz und Kundenorientierung.
Von unseren Klienten verlangen wir das Vorlegen von Dokumenten, welche wahrheitsgetreu, vollständig und aktuell sind. Wir benötigen entweder Originalausfertigung in Papierform oder amtlich beglaubigte Kopien.
Wir möchten den Umstand hervorheben, dass wir Juristen sind. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns weder um die Besorgung von Firmenräumlichkeiten kümmern, noch Personen suchen oder stellen, die als Geschäftsführer tätig sein sollen. Wir arbeiten ausschließlich mit realen und echten Mandanten, welche bei der Regelung der einzelnen Belange auch persönlich anwesend sein können. Wir sind jedoch immer bereit, den Klienten zu unterstützen und ihn durch diesen gesamten Prozess zu begleiten.
Zögern sie bitte nicht sich vertrauensvoll an uns zu wenden, falls Sie weitere Fragen haben sollten. Wir freuen uns bereits auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.